Neue Förderrunde: MITEINANDER REDEN 2025

MITEINANDER REDEN – Aufruf zur 4. Förderrunde 2025 (Laufzeit: 1.2.-31.10.2025)

Das bundesweite Förder- und Qualifizierungsprogramm MITEINANDER REDEN geht in eine neue Förderrunde! Zum vierten Mal suchen wir 100 Projekte im ländlichen Raum, deren Ideen und Formate dazu beitragen in den Dialog zu treten und Lust auf eine wertschätzende Debattenkultur machen.

Im Förderzeitraum vom 01.02.2025 – 31.10.2025 unterstützen wir vielfältige, bunte und innovative Formatideen, die zur Stärkung von gegenseitiger Toleranz und zur konstruktiven Mitgestaltung ländlicher Lebenswelten anregen wollen. Auch bereits durch das Programm geförderte Projekte dürfen sich gerne wieder bewerben!

Sie fühlen sich angesprochen? Dann bewerben Sie sich bis zum 13. Januar 2025.

Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. 


Bewerbungskriterien

Wer kann sich bewerben?

Das Programm richtet sich an Einzelpersonen, Bildungs- und Kulturträger, Vereine, Initiativen, Netzwerke, Bürgermeister:innen, Kommunalvertreter:innen, Ortsvorsteher:innen, Gemeindeverbände und -kooperationen sowie Unternehmen, die aus ländlichen Regionen, Dörfern, Städten und Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohner:innen kommen. Bereits durch das Programm geförderte Projekte können sich wieder mit neuen oder einer Fortführung der bisherigen Aktivitäten bewerben.

Projektmaßnahmen oder Vorhaben, die bereits durch andere Bundesprogramme gefördert werden, sind von einer Förderung durch MITEINANDER REDEN ausgeschlossen.

Programmziele und was wird gefördert?

 

MITEINANDER REDEN stärkt politische Bildung in ländlichen Räumen und unterstützt Projekte, die gegen menschenfeindliche, extremistische und rassistische Einstellungen eintreten. Das Programm fördert Ideen, die auf ein respektvolles Miteinander und die Umsetzung von Partizipation und Teilhabe abzielen. Antragsteller:innen sollen die lokalen Herausforderungen und Konflikte, mit denen sie konfrontiert sind, sowie ihre Lösungsansätze beschreiben. Es ist darzulegen, wie die Projektidee zur Erreichung der Programmziele beitragen kann:

  • Dialog fördern, um Polarisierung, Diskriminierung und Vorurteile abzubauen.
  • Fähigkeiten für kontroverse Diskussionen und Streitkultur vermitteln.
  • Gemeinschaft und Dialog in der Kommune und sozialen Gruppen stärken.
  • Wissen vermitteln, wie Politik, Verwaltung und Bürger zusammenarbeiten können.
  • Konfliktfähigkeit bei der Umsetzung von Projekten stärken.
  • Austausch zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen fördern.
  • Räume für Eigeninitiative und Selbstwirksamkeit schaffen.
  • Orte ohne Rassismus und Extremismus gestalten.
  • Kreative, innovative politische Bildungsprojekte unterstützen.
  • Wissen über (Lokal-)Politik weitergeben.
Was wird nicht gefördert?

Eine Förderung von Projekten, die auf eine wirtschaftliche Betätigung, den Aufbau einer wirtschaftlichen Infrastruktur oder auf Erwerb, Bau oder Renovierung von Grundstücken oder Gebäuden abzielen, ist nicht möglich. Projekte von Parteien oder parteinahen Stiftungen können ebenso nicht gefördert werden.

Was beinhaltet die Förderung?

1) Finanzielle Unterstützung

Sie können sich für eine Förderung in Höhe von 8.000 Euro für das Jahr 2025 bewerben. Im Förderzeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Oktober 2025 können Sie über das Programmbüro die Mittel flexibel und unkompliziert in Teilsummen abrufen. Gefördert werden Honorarkosten für Projektmanagement, Moderation, Referent:innen oder Künstler:innen sowie Beratung. Außerdem können Sachmittel zur Umsetzung, Technik, Öffentlichkeitsarbeit und Reisekosten (ohne Tagegeld) finanziert werden. Ihr Projekt erhält eine 100%ige Vollfinanzierung ohne Eigenmittel. 20% der Fördersumme werden erst nach Prüfung des Endverwendungsnachweises ausgezahlt. Informationen finden Sie in der Vorlage Kosten- und Finanzierungsplan (KFP-Vorlage) und in dem Dokument „Informationen zur Verwaltungskostenpauschale“.

2) Prozessbegleitung

Die Zusammenarbeit mit einer unserer Prozessbegleiter:innen ist ein verpflichtender Bestandteil des Förder- und Qualifizierungsprogramms. Er/Sie berät und begleitet Sie mit umfangreichen Erfahrungen und vielfältigen methodischen Kenntnissen bei der Planung von Projektschritten, dem Umgang mit Herausforderungen und Konflikten sowie der Umsetzung und Moderation von projektinternen und externen Veranstaltungen. Während der Projektlaufzeit stehen Ihnen bis zu 35 Beratungsstunden zur Verfügung. Einmal im Monat sollte ein Austausch per Telefon, digital oder in Präsenz stattfinden. Bitte skizzieren Sie bereits in Ihrer Bewerbung, wie Sie die Prozessbegleitung nutzen möchten und stellen Sie sicher, dass Sie hierfür im Projektmanagement ausreichend zeitliche Ressourcen einplanen.

3) Austausch und Vernetzung

In monatlichen digitalen Angeboten sowie bei einem analogen bundesweiten Netzwerk- und Qualifizierungstreffen kommen alle Projektbeteiligten zusammen. Dort befördern wir den kollegialen Austausch über Erfahrungen, Gute-Praxis-Beispiele, Zwischenschritte und Stolpersteine – der wechselseitige Lernprozess und Austausch stehen im Vordergrund.

4) Qualifizierung

Es werden Workshops und Trainings zur Weiterbildung angeboten. Diese finden sowohl online (www.werkstatt-mr.net) als auch in Präsenz bei den Netzwerk- und Qualifizierungstreffen sowie regionalen Vernetzungsangeboten statt. Informationen zu vergangenen Weiterbildungen finden Sie in den Programmen der Netzwerk- und Qualifizierungstreffen unter Service – Dokumentation.

5) Flexibilität und Prozessoffenheit

Wir verstehen MITEINANDER REDEN als Prozess. Deshalb versuchen wir flexibel und offen auf Veränderungen in Ihrem Projekt zu reagieren. Das Programmbüro-Team ist für Sie in allen Belangen erster Ansprechpartner.

Was muss ich einreichen?

Neben Kurzbeschreibungen zu Zielen, Herausforderungen, Themen, Formaten und Projektbeteiligten muss ein Zeitplan sowie ein Kosten-und Finanzierungsplan (Vorlage steht zur Verfügung) eingereicht werden

Welche Verpflichtungen gehen mit der Förderung einher?

Die Teilnahme an einem Netzwerk-und Qualifizierungstreffen und einem Regionaltreffen, die Zusammenarbeit mit den Prozessbegleitungen sowie die Teilnahme an Fokusgruppen und Befragungen durch die Evaluation sind verpflichtend.

Auswahlverfahren

Wie läuft die Auswahl und das Zusageverfahren ab?

Die Auswahl von 100 MITEINANDER REDEN-Projekte erfolgt durch unsere Jury, die sich aus Vertreter:innen der bpb, des Programmbüros, des Praxisforums sowie der Partner zusammensetzt. Nach der Jury-Entscheidung (Ende Januar 2025) wird das Programmbüro mit allen 100 Projektträgern einen Weiterleitungsvertrag abschließen. Ein Mustervertrag ist vorab einsehbar, da der Vertrag umgehend für den Projektstart zurückgeschickt werden muss.

Wie und wo bewerbe ich mich mit einem Projekt?

Das Bewerbungsverfahren ist einstufig. Es erfolgt ausschließlich über unser Online-Formular.

Bis wann kann ich mich bewerben?

Der Bewerbungsschluss für den Förderzeitraum (2025) bzw. die Einreichung Ihrer Unterlagen ist der 13. Januar 2025.

 

Alle Informationen finden Sie hier zum Download. Weiterführende Dokumente und Formulare zur neuen Förderrunde finden Sie hier.


Kontakt Programmbüro

Telefonnummer: 0151-10191622

E-Mail: bewerbung@miteinanderreden.net

MITEINANDER REDEN 2025 wird gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Rahmen des Bundesprogramms Zusammenhalt durch Teilhabe“.