Zielgruppen/Antragsberechtigte

In Ortsteilen, Städten und Gemeinden mit nicht mehr als 15.000 Einwohnern/- innen können sich Einzelpersonen, Bildungs- und Kulturträger, Vereine, Initiativen, Netzwerke, Bürgermeister/- innen, Kommunalvertreter/- innen, Ortsvorsteher/- innen, Gemeindeverbände und -kooperationen und Unternehmen bewerben.

Eine Förderung von Projekten, die auf eine wirtschaftliche Betätigung, den Aufbau einer wirtschaftlichen Infrastruktur oder auf Erwerb, Bau oder Renovierung von Grundstücken oder Gebäuden abzielen, ist nicht möglich. Projekte von Parteien oder parteinahen Stiftungen können ebenso nicht gefördert werden.