Fragen und Antworten

Allgemein

Was ist MITEINANDER REDEN?

Ein neues Qualifizierungs- und Kompetenzförderungsprogramm der politischen Bildung, das über einen Ideenwettbewerb bundesweit 100 Projekte in ländlichen Räumen ausschreibt. Gleichzeitig fördert es über Regionalkonferenzen die Weiterbildung, Vernetzung und Qualifizierung der Akteure vor Ort. Zu den wesentlichen Kennzeichen eines MITEINANDER REDEN Projekts gehören kreative Formen einer lebendigen und streitbaren Gesprächskultur sowie eines respektvollen Miteinanders, die ins Zentrum der lokalen gesellschaftlichen Auseinandersetzung gestellt werden.

Bewerbungsverfahren

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. Die Frist für die erste Bewerbungsphase ist am 22. Januar 2019 abgelaufen.

Erfolgreiche Bewerber/-innen haben bis zum 17. Februar 2019 Zeit online Ihr Kurzkonzept inklusive Kostenplan einzureichen. Hier machen Sie deutlich, wie und mit welchen Themen Ihr Projekt dazu beiträgt, Kommunikation und Teilhabe vor Ort zu fördern und wo und wie Unterstützung und Beratung vonnöten sind.

Die Projektauswahl erfolgt bis Ende Februar 2019. Die Förderung beginnt ab dem 01. März 2019. Die Jury aus Initiator, Unterstützern und Beiratsmitgliedern begleitet den Ausschreibungsprozess.

Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an bewerbung@miteinanderreden.net oder kontaktieren Sie uns unter 022/24 98 114.

Welche Unterlagen muss ich mit meiner Bewerbung einreichen?

Mit der Aufforderung zur 2. Bewerbungsphase stellen wir Ihnen einen Kosten- und Finanzierungsplan (KFP) zur Verfügung. Diesen füllen Sie aus und laden diesen anschließend als eine PDF-Datei an de dafür vorgesehenen Stelle in der Online-Maske hoch. Alle weiteren relevanten Informationen können online ausgefüllt werden. Am Ende der Bewerbung erhalten Sie per E-Mail eine Übersicht Ihrer Bewerbung.

Was unterscheidet kleine, mittlere und große Projekte?

Je nach Größe der Projektgemeinschaft, der regionalen Strahlkraft, der Adressierung von diversen Zielgruppen, der Aktualität des Themas sowie der ortsbezogenen Relevanz wird unterschieden nach kleineren, mittleren und größeren Vorhaben. Es stehen Fördermittel von bis zu 5.000,- Euro für kleinere, bis zu 8.000,- Euro für mittlere und bis zu 12.000,- Euro für größere Projekte bis Ende 2020 bereit. Darüber hinaus können vier bundesländerübergreifende (Projekte mit Beteiligten aus mind. zwei Bundesländern) Sonderprojekte mit bis zu 10.000,- Euro gefördert werden.

Was ist ein Sonderprojekt?

Sonderprojekte sind Bundesländer übergreifende Projekte mit Beteiligten aus mind. zwei Bundesländern, z.B. von Gemeindekooperationen, die sich durch einen besonders hohen Modellcharakter auszeichnen, indem sie vor allem bildungsferne Zielgruppen miteinander ins Gespräch bringen. Bis zu vier Projekte werden über zwei Jahre mit bis zu 10.000,- Euro gefördert.

Kriterien

Schließen sich mehrere Förderer aus?

Nein, mehrere Förderquellen sind kein Ausschlusskriterium für eine Förderung durch das Programm MITEINANDER REDEN.

Nach welchen Kriterien werden die Projekte ausgewählt?

  1. Das Projekt/die Idee zeichnet sich durch eine politische Dimension aus. Im Vordergrund steht das gemeinsame Miteinander der Ortsgemeinschaft.
  2. Das Projekt/die Idee zeichnet sich durch eine kommunikative Dimension aus. Es geht darum, miteinander ins Gespräch zu kommen.
  3. Das Projekt/die Idee lässt sich mit verhältnismäßig einfachen Mitteln umsetzen.
  4. Das Projekt/die Idee weist Aktualitätsbezug auf.
  5. Das Projekt/die Idee besitzt Modell-Charakter und bietet eine hohe Übertragbarkeit.
  6. Das Projekt/die Idee zeichnet sich durch eine nachhaltige, das heißt mittlere bis langfristige Wirksamkeit aus.
  7. Das Projekt/die Idee richtet sich an eine möglichst große und diverse Zielgruppe.

Förderung

Was wird gefördert?

Von einem runden Tisch gegen die Schließung der Ortsbibliothek, über den Arbeitskreis zur Verbesserung der Verkehrsanbindung mit Bus und Bahn, das Theaterstück zum Thema Integration bis hin zum Vorhaben für eine bessere Vernetzung und Stärkung der ehrenamtlich engagierten Menschen vor Ort u.v.m. – oftmals ist die Entwicklung eines Vorhabens leichter als die Realisierung. Das Programm fördert Maßnahmen und Prozesse auf dem Weg zur erfolgreichen und nachhaltigen Umsetzung Ihres laufenden Projekts und/oder Ihrer neuen Idee.

Gefördert werden Sach-, Reise- und Honorarkosten für den Zeitraum 01.03.2019 bis Ende 31.12.2020.

Wie wird gefördert?

Mit Kurzkonzept und Kostenplan legen Sie dar, an welchen Positionen Sie zusätzliche Unterstützungsleistungen benötigen. Gefördert werden Sachkosten, die für die Umsetzung von Beteiligungs- und Gesprächsformaten anfallen, wie z.B. Raummiete, Technik, Werbung, Vervielfältigung etc.
Ferner Reise- und Honorarkosten für Impulsgeber/innen, Prozessbegleitung, Moderation und Training. Mit den jeweiligen Projektträgern werden Kooperationsvereinbarungen über die Zeitpunkte und die jeweiligen Schwerpunkte der Förderung auf Basis des zugesandten Kosten- und Finanzierungsplans (KFP) getroffen. Dadurch werden die Antragswege kurz, transparent und unbürokratisch gehalten – das Programmbüro unterstützt bei der Bewirtschaftung und Abrechnung des Budgets.

Welche Verpflichtungen gehen mit der Förderung einher?

Die zweimal jährlich stattfindenden Regionalkonferenzen (voraussichtlich 13./14. Juni und 7./8. November 2019) sollen von den Projektträger verpflichtend besucht werden, die Reisekosten für 1-2 Personen sind in der Projektförderung inkludiert.